Baumängel in der Schweiz – das neue Gewährleistungsrecht ab 1. Januar 2026

Baumängel sind in der Praxis selten eine rein technische Frage. Häufig entscheidet am Ende nicht nur, /ob/ ein Mangel vorliegt, sondern /wie/ er gerügt wurde, /welche/ Rechte noch offenstehen – und ob Fristen eingehalten wurden. Genau hier greift die Teilrevision des Schweizer Obligationenrechts (OR): Ab 1. Januar 2026 gelten bei bestimmten Kauf- und Werkverträgen neue, […]