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Anwaltskosten im Baurecht: Was kostet ein Anwalt?

Egal, ob es um eine versagte Baugenehmigung oder um eine Baueinsprache geht: In vielen verschiedenen Situationen kann es sinnvoll sein, sich von einem Experten auf dem Gebiet des Schweizer Baurechts beraten zu lassen. Obwohl Sie in der Schweiz nicht dazu verpflichtet sind, in Baurechtsangelegenheiten einen Anwalt hinzuzuziehen, können Sie Ihre Rechte oft nur so durchzusetzen. Welche Anwaltskosten Sie im Baurecht zu erwarten haben und was Sie selbst tun können, um die Kosten für einen Rechtsanwalt im Baurecht gering zu halten, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis

Grundsätzliches zu Anwaltskosten im Baurecht

Baustellen werden oft zu Konfliktorten wo sich das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes kaum vermeiden lässt. Bei Themen rund um den Bau sollte man einen spezialisierten Anwalt für Bau- und Planungsrecht beauftragen. Die Kosten für die Rechtsberatung eines Anwalt können unterschiedlich hoch ausfallen und variieren kantonal.

Die Anwaltskosten eines Anwaltes für Baurecht richten sich auch immer nach der Komplexität des Anliegens. Die Kosten einer einfachen Erstberatung unterscheiden sich von den Kosten einer umfassenden Tätigkeit bei einer aussergerichtlichen Vertretung.

Infografik Anwaltskosten Baurecht
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Anwaltskosten sind nur in Ausnahmefällen gesetzlich geregelt

Leider lässt sich die Frage nach den Anwaltskosten im Baurecht nicht mit einer bestimmten Zahl beantworten. Das hängt damit zusammen, dass sich die Kosten für einen Anwalt im Baurecht nicht nach einer fixen Gebührenordnung bemessen. Vielmehr können die Kosten, die in Zusammenhang mit einer anwaltlichen Vertretung anfallen, zwischen Klient und Anwalt frei verhandelt werden. Auch die Art und Weise der Abrechnung ist nicht vorgegeben und wird zwischen Rechtsanwalt und Klient vereinbart. Infrage kommen dabei folgende Abrechnungsmodelle:

  • Die Abrechnung nach erbrachtem Zeitaufwand (Stundensatz)
  • Die Abrechnung gemäss einer vereinbarten Pauschale
  • Die Abrechnung nach erbrachtem Zeitaufwand zuzüglich einer Erfolgsbeteiligung bei Prozess Obsiegen

Wird eines dieser Abrechnungsmodelle gewählt, kann der Rechtsanwalt selbst bestimmen, welchen Stundensatz, welchen Pauschalbetrag oder welchen Stundensatz zuzüglich Erfolgsbeteiligung er verlangen möchte. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn eine Abrechnung nach einem behördlich oder gerichtlich bestimmten amtlichen Tarif erfolgt. Diese Abrechnungsalternative ist allerdings nur in Fällen der sogenannten unentgeltlichen Rechtspflege möglich. Wie genau die anwaltliche Beratung abgerechnet wird und welche Kosten dafür anfallen, müssen Sie selbst mit dem Rechtsanwalt vereinbaren. Die berechneten Kosten richten sich dabei insbesondere nach Komplexität und Streitwert im konkreten Fall und werden in einem ersten Gespräch mit dem Anwalt festgelegt.

Anwaltskosten können in Ausnahmefällen vom Staat übernommen werden

Die Bundesverfassung schreibt vor, dass niemand aufgrund mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit daran gehindert sein darf, den Rechtswegs zu beschreiten oder sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Das gilt prinzipiell auch um Baurecht. Können Sie nicht selbst für Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten aufkommen, können diese Kosten gemäss Art. 111 VRPG bzw. Art. 117 ZPO durch den Staat übernommen werden. In diesem Fall werden die Anwaltskosten im Baurecht nach einem bestimmten amtlichen Tarif abgerechnet.

Abrechnungsmodelle für einen Anwalt im Baurecht

Die Kosten für einen Anwalt für Baurecht können nach verschiedenen Abrechnungsmodellen abgerechnet werden. Genau wie die Höhe des Honorars, wird auch das Abrechnungsmodell frei zwischen Klient und Anwalt vereinbart. Infrage kommen dabei folgende Abrechnungsmodelle:

Abrechnung nach Zeitaufwand

Bei der Abrechnung nach einem vereinbarten Stundensatz wird genau der Zeitaufwand vergütet, den der Anwalt in das Anliegen seines Klienten investiert hat. Damit eine genaue Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgen kann, vereinbaren Klient und Anwalt zuerst einen Stundenansatz. Der vereinbarte Stundensatz wird regelmässig in einer schriftlichen Honorarvereinbarung festgehalten. Welchen Stundensatz der Anwalt verlangen wird, richtet sich nach der Dringlichkeit und Komplexität des Falls sowie nach den Fähigkeiten des Anwalts.

Ein Anwalt mit Fachanwaltstitel im Baurecht wird regelmässig einen höheren Stundensatz verlangen als ein Anwalt ohne entsprechenden Titel. Wie hoch der verlangte Stundensatz ausfällt, lässt sich pauschal nicht sagen – schweizweit liegt er jedoch meist zwischen CHF 200.00 und CHF 500.00. Anhand des vereinbarten Stundensatzes rechnet der Anwalt seine Bemühungen anschliessend nach Zeiteinheiten ab. Die kleinste der Zeiteinheit ist üblicherweise 0.1 Stunden – das entspricht etwa 6 Minuten.

Abrechnung mittels Pauschale

Neben einem Stundensatz kann zwischen Anwalt und Klient auch ein Pauschalbetrag vereinbart werden, mit dem die gesamte anwaltliche Tätigkeit in einer Sache vergütet wird. Eine solche Pauschalabrede setzt jedoch voraus, dass es sich um einen klar umgrenzten Auftrag handelt. Nur so kann der Anwalt abschätzen, welcher Zeitaufwand mit dem Mandat verbunden ist. Eine Vereinbarung zu einem Pauschalhonorar kann beispielsweise so aussehen: Der Anwalt wird damit beauftragt, eine Baueinsprache im Namen seines Klienten zu erheben und erhält dafür einen bestimmten Betrag. Solche Vereinbarungen sind zulässig. Zulässig ist es ausserdem, wenn der Anwalt zuzüglich zu einer bestimmten Pauschale oder einem Stundensatz eine „Erfolgsprämie“ etwa bei Obsiegen in einem Prozess erhält.

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Für welche Leistungen des Anwalts muss der Klient zahlen?

Holen Sie professionelle Hilfe bei einem Anwalt für Baurecht ein, entstehen verschiedene Kosten: Zum einen müssen Sie das Honorar des Anwalts zählen. Zum anderen Fallen aber auch Kosten in Form von Spesen an. Das Anwaltshonorar fällt dabei für sämtliche anwaltliche Bemühungen Ihres Rechtsbeistands an. Hierzu zählen etwa:

  • das Erstgespräch,
  • die Beantwortung von Telefon- oder E-Mail-Anfragen,
  • das Aktenstudium,
  • die Beratung,
  • sämtliche Korrespondenz mit Ihnen oder Dritten,
  • das Verfassen von Briefen,
  • die Vorbereitung von Verhandlungen sowie Ihre Vertretung vor Behörden oder Gerichten.

Zusätzlich dazu fallen ausserdem bestimmte Spesenansätze an. Schliesslich hat Ihr Rechtsanwalt einen Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen. Weitere Kosten können daher in Form von verauslagten Gerichts- oder Amtsgebühren, Briefporto, Telekommunikationskosten, Fotokopie- oder Reisekosten anfallen. Das Anwaltshonorar wird entsprechend dem Abrechnungsmodell abgerechnet, auf das Sie sich mit Ihrem Anwalt einigen. Die Spesen werden entsprechend der durch den Anwalt festgelegten Spesensätze oder mittels einer vereinbarten Spesenpauschale abgerechnet.

Wann müssen die Anwaltskosten gezahlt werden?

Beauftragen Sie einen Anwalt, ist neben der Höhe des Anwaltshonorars auch der Zeitpunkt wichtig, zu dem der Anwalt das Honorar einfordert. Manche Anwälte sind nämlich daran gewöhnt, erst zum Ende eines Falls oder jährlich abzurechnen – das kann ungünstige Folgen für Sie als Klienten haben. Rechnet der Anwalt seine Leistungen in grossen Zeit Intervallen ab, verlieren Sie schnell den Überblick über anfallende Kosten. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, eine Zwischenabrechnung zu verlangen. Von dieser Möglichkeit sollten Sie Gebrauch machen, um die aufgelaufenen Kosten im Auge zu behalten. Darüber hinaus können Sie den Anwalt ausserdem bitten, seine Leistungen monatlich abzurechnen oder Sie bei Erreichen einer bestimmten „Honorar-Obergrenze“ zu informieren.

So kann ein Anwalt helfen, Anwaltskosten im Baurecht gering zu halten

Dass ausgerechnet ein Anwalt dabei helfen kann, die Kosten für einen Anwalt im Baurecht niedrig zu halten, klingt erst einmal widersinnig. In der Praxis kann es jedoch aus folgenden Gründen der Fall sein: Möchten Sie sich etwa im Wege der Baueinsprache gegen ein Bauvorhaben Ihres Nachbarn wehren, steht es Ihnen frei, das Rechtsmittel selbst einzulegen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ist Ihre Baueinsprache jedoch wenig professionell begründet und erfüllt nicht alle Formerfordernisse, hat sie kaum Aussicht auf Erfolg. Wird sie abgewiesen, haben Sie nur noch die Möglichkeit, sich im Wege eines Bau Rekurses gegen das unerwünschte Bauvorhaben zu wehren. Der Baurekurs allerdings ist ein viel aufwändiges und kostenintensives Verfahren als die Baueinsprache.

Hätten Sie einen Rechtsanwalt für Baurecht bereits mit der Baueinsprache betraut, hätten Sie sich eventuell neben Zeit und Mühe auch die weitaus höheren Kosten für den Baurekurs sparen können. In anderen Fällen kann es vorkommen, dass Sie durch Zuwarten wichtige Fristen versäumen oder beschwerliche Umwege zur Erreichung Ihres Ziels nehmen müssen. In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, einen Anwalt frühzeitig zu konsultieren und Ihre rechtlichen Möglichkeiten gemeinsam zu ermitteln. Obwohl die teilweise hoch erscheinenden Rechtsanwaltshonorare abschreckend wirken können – meist ist der zeitnahe Beizug eines Rechtsanwalts für Baurecht günstiger als langes Zuwarten.

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FAQ: Anwaltskosten im Baurecht

Was ein Anwalt für Baurecht kostet, lässt sich pauschal nicht sagen. Das hängt damit zusammen, dass jeder Anwalt selbst festlegen darf, welches Honorar er verlangen möchte. Erfahrungsgemäss berechnen Anwälte in der Schweiz jedoch zwischen CHF 200.00 und CHF 500.00 pro Stunde.
In welchen Intervallen Sie das Rechtsanwaltshonorar bezahlen, können Sie individuell mit Ihrem Anwalt vereinbaren. Dabei können monatliche, jährliche oder andere Abrechnungsintervalle gewählt werden. Um einen genauen Überblick über anfallende Kosten zu behalten, ist allerdings eine monatliche Abrechnung sinnvoll.
In Fragen des Baurechts ist niemand dazu verpflichtet, sich vor einer Behörde oder einem Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dennoch ist der Beizug eines Anwalts oft aber sinnvoll und hilft, Ihre Rechte bestmöglich wahrzunehmen.
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