Grundbuchamt – Zuständigkeit, Aufgaben & mehr
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- Das Wichtigste in Kürze
- Hauptaufgabe des Grundbuchamts ist die Führung des Grundbuchs
- Das Grundbuchwesen ist in der Schweiz kantonal organisiert. Das bedeutet: Die Kantone sind prinzipiell für die Grundbuchämter und deren Arbeit verantwortlich
- Die Oberaufsicht über das Grundbuchwesen steht dem Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) zu
Rechtslage des Grundbuchamts
Das Grundbuchamt ist dafür zuständig, das Grundbuch zu führen. Hierin dokumentiert es sämtliche vorhandene Grundstücke, Immobilien sowie die damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse. Die gesetzliche Grundlage für die Grundbuchämter sowie das Grundbuch als solches stellt die Grundbuchverordnung (GBV) dar.
Was die Verantwortlichkeit für das Grundbuch betrifft, legt Art. 6 GBV fest, dass die Oberaufsicht über das Grundbuch dem Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) und damit dem Bund zustehen soll. Die Oberaufsicht besteht allerdings im Wesentlichen darin, für Inspektionen, Richtlinien, Erläuterungen sowie ein einheitliches Grundbuchbeschwerde Verfahren zu sorgen.
Zuständigkeit der Kantone
Aus der Oberaufsicht des Bundes über das Grundbuchwesen ergibt sich keine Zuständigkeit für ein Grundbuch das die gesamte Schweiz umfasst. Vielmehr obliegt das eigentliche, „anwendbare“ Grundbuchwesen in der Schweiz den Kantonen – vgl. Art. 4 GBV. Aus diesem Grund sind es auch die Kantone, die für die Einrichtung von Grundbuchämtern und für die Festlegung bestimmter Grundbuchkreise (das sind die Zuständigkeitsgebiete einzelner Grundbuchämter) zuständig sind.
Die durch die Kantone oder Gemeinden eingerichteten Grundbuchämter sind für die Führung „ihres“ Grundbuchs eigenständig verantwortlich. Auch für Schäden, die durch eine fehlerhafte Grundbuchführung entstehen können, sind sie haftbar – vgl. Art. 955 ZGB. Welche Regelungen und Prinzipien die Grundbuchämter bei der Grundbuchführung einzuhalten haben, ergibt sich insbesondere aus den Art. 942ff. ZGB. Auf kantonaler Ebene treten ausserdem noch Dekrete zu den Grundbuchgebühren, die für bestimmte Amtshandlungen rund um das Grundbuch anfallen, als Rechtsquellen hinzu.
Aufgaben des Grundbuchamtes
Prinzipiell drehen sich alle Aufgaben des Grundbuchamtes um das Grundbuch. Das Grundbuch ist ein Register, in dem alle dinglichen Rechte an Grundstücken eingetragen werden. Das Grundbuch sollte immer auf dem neuesten Stand sein, daher sollten alle Änderungen von Rechtsverhältnissen bezüglich einer Liegenschaft in das Grundbuch eingetragen werden. Eine der Hauptaufgaben des Grundbuchamtes ist die Überwachung der Voraussetzungen für die Richtigkeit des Grundbuches. Ist ein dingliches Recht zu Unrecht eingetragen worden, ist eine Grundbuchberichtigungsklage möglich.
Pflege des Grundbuchs
Insgesamt wird die Führung des Grundbuchs von den Kantonen bzw. Gemeinden übernommen. Einzelne Amtshandlungen rund um das Grundbuch (z. B. öffentliche Beurkundungen von Verträgen oder die Grundbuchführung als solche) werden durch den sogenannten Grundbuchverwalter übernommen. Um als Grundbuchverwalter tätig werden zu können, setzen die meisten Kantone ein akademisches Studium, ein Notariatspatent oder eine als gleichwertig erachtete Ausbildung voraus. In manchen Kantonen ist ausserdem eine Volkswahl Bedingung für die Berufsausübung.
Der Grundbuchverwalter ist für die Kontrolle sowie Planung der Grundbuchführung zuständig und leitet das Grundbuchamt administrativ und personell. Dabei muss er etwa die Begründung, Übertragung, Änderung oder Aufhebung dinglicher Rechte an Liegenschaften in das Grundbuch eintragen. Ausserdem gibt der Grundbuchverwalter Auskunft zu nachbarrechtlichen Fragen und informiert Berechtigte über Grundstücksgrenzen oder Eigentumsverhältnisse. Näheres zu den weiteren Leistungen des Grundbuchamts und den übrigen Aufgaben des Grundbuchverwalters erfahren Sie im Folgenden.
Weitere Aufgaben des Grundbuchamts
Die Grundbuchämter sind neben der Führung des Grundbuchs noch mit weiteren Aufgaben betraut. Sie erbringen daher auch noch folgende Leistungen:
- Sie beraten bezüglich erb-, sachen- und gesellschaftsrechtlicher Angelegenheiten
- Sie sind für die Erarbeitung sowie die öffentliche Beurkundung von Grundstücksverträgen (z. B. Verträge zum Eigentum, Pfandrechten, Dienstbarkeiten und Vormerkungen) verantwortlich
- Sie führen öffentliche Beurkundung und amtliche Beglaubigungen durch
- Sie geben Grundbuchauszüge an Berechtigte heraus
- Sie führen das kantonale Schiffsregisters
Für Auskünfte, Eintragungen und weitere Dienstleistungen des Grundbuchamts fallen Gebühren an. Wie hoch sie sind, ist den Grundbuchgebührentarifen des Kantons zu entnehmen.
Dass für Leistungen des Grundbuchamts Gebühren erhoben werden dürfen, ergibt sich aus Art. 954 ZGB. Wie hoch die Gebühren jedoch im Detail ausfallen, richtet sich nach der Art der Leistung und ist auf kantonaler Ebene festzulegen.
Ein zuständiges Grundbuchamt finden
Ein zentrales Grundbuch für das gesamte Staatsgebiet ist in der Schweiz nicht vorhanden. Dementsprechend gibt es auch kein Grundbuchamt, dass für Grundbuch Anliegen aus allen Gemeinden und Kantonen zuständig ist. Stattdessen ist das Schweizer Staatsgebiet in viele verschiedene Grundbuchkreise eingeteilt. Für jeden dieser Kreise ist ein Grundbuchamt zuständig. Möchten Sie Ihr zuständiges Amt finden, können Sie dies anhand Ihrer Wohngemeinde oder eines Ortes tun. Hierzu geben Sie die Gemeinde, in der das Grundstück, über das Sie genauere Informationen benötigen, liegt, in ein spezielles Online-Tool ein. Anschliessend zeigt Ihnen das Tool das zuständige Amt an. Sind Sie an einem Grundbuchauszug interessiert, ist es ausserdem möglich, die Grundbuchabfragen online vorzunehmen. Das ist über die Webseite des Grundbuchamts Ihres Kantons möglich:
Amt | Telefonnummer | Link zur Webseite |
---|---|---|
Grundbuchamt Aargau | 062 745 33 77 | Webseite des Grundbuchamt Aargau |
Grundbuchamt Appenzell Innerrhoden | 071 788 93 11 | Webseite des Grundbuchamt Appenzell Innerrhoden |
Grundbuchamt Appenzell Ausserrhoden | 071 788 94 31 | Webseite des Grundbuchamt Appenzell Ausserrhoden |
Grundbuchamt Basel-Landschaft | 061 552 45 40 | Webseite des Grundbuchamt Basel-Landschaft |
Grundbuchamt Basel-Stadt | 061 267 92 85 | Webseite des Grundbuchamt Basel-Stadt |
Grundbuchamt Bern | 031 633 76 76 | Webseite des Grundbuchamt Bern |
Grundbuchamt Freiburg | Webseite des Grundbuchamt Freiburg | |
Grundbuchamt Genf | Webseite des Grundbuchamt Genf | |
Grundbuchamt Glarus | 055 646 6650 | Webseite des Grundbuchamt Glarus |
Grundbuchamt Graubünden | 081 257 21 21 | Webseite des Grundbuchamt Graubünden |
Grundbuchamt Jura | 032 420 59 70 | Webseite des Grundbuchamt Jura |
Grundbuchamt Luzern | 041 318 12 00 | Webseite des Grundbuchamt Luzern |
Grundbuchamt Neuenburg | Webseite des Grundbuchamt Neuenburg | |
Grundbuchamt Nidwalden | 041 618 72 74 | Webseite des Grundbuchamt Nidwalden |
Grundbuchamt Obwalden | 041 666 62 26 | Webseite des Grundbuchamt Obwalden |
Grundbuchamt Schaffhausen | 041 52 632 74 01 | Webseite des Grundbuchamt Schaffenhausen |
Grundbuchamt Schwyz | 041 818 00 20 | Webseite des Grundbuchamt Schwyz |
Grundbuchamt St. Gallen | 041 58 229 46 72 | Webseite des Grundbuchamt St. Gallen |
Grundbuchamt Solothurn | 032 627 76 55 | Webseite des Grundbuchamt Solothurn |
Grundbuchamt Tessin | 041 91 816 29 81 | Webseite des Grundbuchamt Tesin |
Grundbuchamt Thurgau | 058 345 11 11 | Webseite des Grundbuchamt Thurgau |
Grundbuchamt Uri | 041 875 22 59 | Webseite des Grundbuchamt Uri |
Grundbuchamt Waadt | Webseite des Grundbuchamt Waadt | |
Grundbuchamt Wallis | 027 606 28 50 | Webseite des Grundbuchamt Wallis |
Grundbuchamt Zug | 041 728 56 00 | Webseite des Grundbuchamt Zug |
Grundbuchamt Zürich | Webseite des Grundbuchamt Zürich |
Wie kann ein Anwalt bei Fragen rund um das Grundbuchamt helfen?
Geht es um einfache Auskünfte rund um das Grundbuch oder etwa den Erhalt eines Grundbuchauszugs, können Sie problemlos selbst mit dem Amt in Kontakt treten. So können Sie zum Beispiel direkt einen Grundbuchauszug anfordern. Viele einfache Anfragen können heute sogar mittels Online Anfrage erledigt werden. Geht es hingegen um komplexere Fragen, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Grundbuchrecht hinzuzuziehen. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie die Korrektur unrichtiger Grundbucheinträge wünschen oder sich gegen ein Tun oder Unterlassen des Grundbuchamts rechtlich wehren möchten. In diesen Fällen sind komplexe Verfahrensvorschriften einzuhalten. Bereits aus diesem Grund ist es dann sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen.
FAQ: Grundbuchamt
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