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Grundbuchamt – Zuständigkeit, Aufgaben & mehr

Ein Einblick in das Grundbuch ist sowohl für Grundstücks- und Immobilienverkäufer als auch für -käufer besonders wichtig. Schliesslich ergeben sich aus dem Grundbuch die genauen Eigentumsverhältnisse rund um ein Grundstück. Sollten auch Sie Einblick in das Grundbuch wünschen, müssen Sie sich an das für Sie zuständige Grundbuchamt wenden. Welches Grundbuchamt für Sie zuständig ist, welche Leistungen es erbringt und vieles mehr erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis

Rechtslage des Grundbuchamts

Das Grundbuchamt ist dafür zuständig, das Grundbuch zu führen. Hierin dokumentiert es sämtliche vorhandene Grundstücke, Immobilien sowie die damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse. Die gesetzliche Grundlage für die Grundbuchämter sowie das Grundbuch als solches stellt die Grundbuchverordnung (GBV) dar.

Was die Verantwortlichkeit für das Grundbuch betrifft, legt Art. 6 GBV fest, dass die Oberaufsicht über das Grundbuch dem Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) und damit dem Bund zustehen soll. Die Oberaufsicht besteht allerdings im Wesentlichen darin, für Inspektionen, Richtlinien, Erläuterungen sowie ein einheitliches Grundbuchbeschwerde Verfahren zu sorgen.

Infografik Grundbuchamt
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Zuständigkeit der Kantone

Aus der Oberaufsicht des Bundes über das Grundbuchwesen ergibt sich keine Zuständigkeit für ein Grundbuch das die gesamte Schweiz umfasst. Vielmehr obliegt das eigentliche, „anwendbare“ Grundbuchwesen in der Schweiz den Kantonen – vgl. Art. 4 GBV. Aus diesem Grund sind es auch die Kantone, die für die Einrichtung von Grundbuchämtern und für die Festlegung bestimmter Grundbuchkreise (das sind die Zuständigkeitsgebiete einzelner Grundbuchämter) zuständig sind.

Die durch die Kantone oder Gemeinden eingerichteten Grundbuchämter sind für die Führung „ihres“ Grundbuchs eigenständig verantwortlich. Auch für Schäden, die durch eine fehlerhafte Grundbuchführung entstehen können, sind sie haftbar – vgl. Art. 955 ZGB. Welche Regelungen und Prinzipien die Grundbuchämter bei der Grundbuchführung einzuhalten haben, ergibt sich insbesondere aus den Art. 942ff. ZGB. Auf kantonaler Ebene treten ausserdem noch Dekrete zu den Grundbuchgebühren, die für bestimmte Amtshandlungen rund um das Grundbuch anfallen, als Rechtsquellen hinzu.

Aufgaben des Grundbuchamtes

Prinzipiell drehen sich alle Aufgaben des Grundbuchamtes um das Grundbuch. Das Grundbuch ist ein Register, in dem alle dinglichen Rechte an Grundstücken eingetragen werden. Das Grundbuch sollte immer auf dem neuesten Stand sein, daher sollten alle Änderungen von Rechtsverhältnissen bezüglich einer Liegenschaft in das Grundbuch eingetragen werden. Eine der Hauptaufgaben des Grundbuchamtes ist die Überwachung der Voraussetzungen für die Richtigkeit des Grundbuches. Ist ein dingliches Recht zu Unrecht eingetragen worden, ist eine Grundbuchberichtigungsklage möglich.

Pflege des Grundbuchs

Insgesamt wird die Führung des Grundbuchs von den Kantonen bzw. Gemeinden übernommen. Einzelne Amtshandlungen rund um das Grundbuch (z. B. öffentliche Beurkundungen von Verträgen oder die Grundbuchführung als solche) werden durch den sogenannten Grundbuchverwalter übernommen. Um als Grundbuchverwalter tätig werden zu können, setzen die meisten Kantone ein akademisches Studium, ein Notariatspatent oder eine als gleichwertig erachtete Ausbildung voraus. In manchen Kantonen ist ausserdem eine Volkswahl Bedingung für die Berufsausübung.

Der Grundbuchverwalter ist für die Kontrolle sowie Planung der Grundbuchführung zuständig und leitet das Grundbuchamt administrativ und personell. Dabei muss er etwa die Begründung, Übertragung, Änderung oder Aufhebung dinglicher Rechte an Liegenschaften in das Grundbuch eintragen. Ausserdem gibt der Grundbuchverwalter Auskunft zu nachbarrechtlichen Fragen und informiert Berechtigte über Grundstücksgrenzen oder Eigentumsverhältnisse. Näheres zu den weiteren Leistungen des Grundbuchamts und den übrigen Aufgaben des Grundbuchverwalters erfahren Sie im Folgenden.

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Weitere Aufgaben des Grundbuchamts

Die Grundbuchämter sind neben der Führung des Grundbuchs noch mit weiteren Aufgaben betraut. Sie erbringen daher auch noch folgende Leistungen:

  • Sie beraten bezüglich erb-, sachen- und gesellschaftsrechtlicher Angelegenheiten
  • Sie sind für die Erarbeitung sowie die öffentliche Beurkundung von Grundstücksverträgen (z. B. Verträge zum Eigentum, Pfandrechten, Dienstbarkeiten und Vormerkungen) verantwortlich
  • Sie führen öffentliche Beurkundung und amtliche Beglaubigungen durch
  • Sie geben Grundbuchauszüge an Berechtigte heraus
  • Sie führen das kantonale Schiffsregisters

Für Auskünfte, Eintragungen und weitere Dienstleistungen des Grundbuchamts fallen Gebühren an. Wie hoch sie sind, ist den Grundbuchgebührentarifen des Kantons zu entnehmen.

Gebühren fallen unterschiedlich hoch aus

Dass für Leistungen des Grundbuchamts Gebühren erhoben werden dürfen, ergibt sich aus Art. 954 ZGB. Wie hoch die Gebühren jedoch im Detail ausfallen, richtet sich nach der Art der Leistung und ist auf kantonaler Ebene festzulegen.

Ein zuständiges Grundbuchamt finden

Ein zentrales Grundbuch für das gesamte Staatsgebiet ist in der Schweiz nicht vorhanden. Dementsprechend gibt es auch kein Grundbuchamt, dass für Grundbuch Anliegen aus allen Gemeinden und Kantonen zuständig ist. Stattdessen ist das Schweizer Staatsgebiet in viele verschiedene Grundbuchkreise eingeteilt. Für jeden dieser Kreise ist ein Grundbuchamt zuständig. Möchten Sie Ihr zuständiges Amt finden, können Sie dies anhand Ihrer Wohngemeinde oder eines Ortes tun. Hierzu geben Sie die Gemeinde, in der das Grundstück, über das Sie genauere Informationen benötigen, liegt, in ein spezielles Online-Tool ein. Anschliessend zeigt Ihnen das Tool das zuständige Amt an. Sind Sie an einem Grundbuchauszug interessiert, ist es ausserdem möglich, die Grundbuchabfragen online vorzunehmen. Das ist über die Webseite des Grundbuchamts Ihres Kantons möglich:

AmtTelefonnummerLink zur Webseite
Grundbuchamt Aargau062 745 33 77Webseite des Grundbuchamt Aargau
Grundbuchamt Appenzell Innerrhoden071 788 93 11 Webseite des Grundbuchamt Appenzell Innerrhoden
Grundbuchamt Appenzell Ausserrhoden071 788 94 31Webseite des Grundbuchamt Appenzell Ausserrhoden
Grundbuchamt Basel-Landschaft061 552 45 40Webseite des Grundbuchamt Basel-Landschaft
Grundbuchamt Basel-Stadt061 267 92 85Webseite des Grundbuchamt Basel-Stadt
Grundbuchamt Bern031 633 76 76Webseite des Grundbuchamt Bern
Grundbuchamt FreiburgWebseite des Grundbuchamt Freiburg
Grundbuchamt GenfWebseite des Grundbuchamt Genf
Grundbuchamt Glarus055 646 6650Webseite des Grundbuchamt Glarus
Grundbuchamt Graubünden081 257 21 21Webseite des Grundbuchamt Graubünden
Grundbuchamt Jura032 420 59 70Webseite des Grundbuchamt Jura
Grundbuchamt Luzern 041 318 12 00Webseite des Grundbuchamt Luzern
Grundbuchamt NeuenburgWebseite des Grundbuchamt Neuenburg
Grundbuchamt Nidwalden 041 618 72 74Webseite des Grundbuchamt Nidwalden
Grundbuchamt Obwalden041 666 62 26Webseite des Grundbuchamt Obwalden
Grundbuchamt Schaffhausen041 52 632 74 01Webseite des Grundbuchamt Schaffenhausen
Grundbuchamt Schwyz041 818 00 20Webseite des Grundbuchamt Schwyz
Grundbuchamt St. Gallen041 58 229 46 72Webseite des Grundbuchamt St. Gallen
Grundbuchamt Solothurn032 627 76 55Webseite des Grundbuchamt Solothurn
Grundbuchamt Tessin041 91 816 29 81Webseite des Grundbuchamt Tesin
Grundbuchamt Thurgau058 345 11 11Webseite des Grundbuchamt Thurgau
Grundbuchamt Uri041 875 22 59Webseite des Grundbuchamt Uri
Grundbuchamt WaadtWebseite des Grundbuchamt Waadt
Grundbuchamt Wallis027 606 28 50Webseite des Grundbuchamt Wallis
Grundbuchamt Zug041 728 56 00Webseite des Grundbuchamt Zug
Grundbuchamt ZürichWebseite des Grundbuchamt Zürich

Wie kann ein Anwalt bei Fragen rund um das Grundbuchamt helfen?

Geht es um einfache Auskünfte rund um das Grundbuch oder etwa den Erhalt eines Grundbuchauszugs, können Sie problemlos selbst mit dem Amt in Kontakt treten. So können Sie zum Beispiel direkt einen Grundbuchauszug anfordern. Viele einfache Anfragen können heute sogar mittels Online Anfrage erledigt werden. Geht es hingegen um komplexere Fragen, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Grundbuchrecht hinzuzuziehen. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie die Korrektur unrichtiger Grundbucheinträge wünschen oder sich gegen ein Tun oder Unterlassen des Grundbuchamts rechtlich wehren möchten. In diesen Fällen sind komplexe Verfahrensvorschriften einzuhalten. Bereits aus diesem Grund ist es dann sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen.

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FAQ: Grundbuchamt

Die Hauptaufgabe des Grundbuchamts ist die Führung und Pflege des Grundbuchs. Damit ist insbesondere die Dokumentation von Rechtsverhältnissen zu vorhandenen Grundstücken und Immobilien gemeint. Diese Aufgabe wird innerhalb des Grundbuchamts durch Grundbuchverwalter übernommen.
Die zentrale Aufgabe des Grundbuchamts ist die Führung und Pflege des Grundbuchs. Zusätzlich dazu erbringt das Grundbuchamt allerdings noch weitere Leistungen. Hierzu gehört etwa die Beratung bezüglich erb-, sachen- und gesellschaftsrechtlicher Angelegenheiten, die öffentliche Beurkundung und amtliche Beglaubigungen von Dokumenten, die Herausgabe von Grundbuchauszügen und die Führung des Schiffsregisters.
In der Schweiz obliegt das Grundbuchwesen den Kantonen. Sie sind daher auch für die Grundbuchämter zuständig und haben das Kantonsgebiet in verschiedene Grundbuchkreise eingeteilt. Für einen Grundbuchkreis ist je ein Grundbuchamt zuständig. Möchten Sie herausfinden, welches Grundbuchamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie das in der Regel leicht über die Webseite Ihres Kantons ermitteln.

Rechtsquellen:

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