Grundbuchauszug § Bedeutung, Inhalt & Kosten
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- Das Wichtigste in Kürze
- Der Auszug des Grundbuchs bildet alle Rechtsverhältnisse, die rund um ein bestimmtes Grundstück bestehen, ab
- Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss mithilfe des Grundbuchauszugs nachweisen, dass er ihr Eigentümer ist
- Grundbuchauszüge können beim örtlich zuständigen Grundbuchamt bestellt werden
- Ein einfacher Auszug des Grundbuches kostet meist CHF 20 bis 30 – ein beglaubigter Auszug kostet CHF 40 bis 50
Rechtslage & Bedeutung des Grundbuchauszugs
Das Grundbuch ist ein offizielles Register, das alle rund um Grundstücke bestehende Rechtsverhältnisse dokumentiert und wahrheitsgemäss wiedergibt. Es wird durch das örtlich zuständige Grundbuchamt geführt und enthält Angaben zu allen Grundstücken in einem Grundbuchkreis.
Der Grundbuchauszug stellt eine offizielle Kopie des Grundbuchinhalts bezüglich eines bestimmten Grundstücks dar. Er gibt Aufschluss über die Rechte und Lasten, die an einem bestimmten Grundstück bestehen.
Haben sich Käufer und Verkäufer über einen Immobilien- oder Grundstücksverkauf geeinigt, findet die Eigentumsübertragung nicht bereits mit der Einigung statt. Auch die Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer reicht nicht aus. Vielmehr wird der neue Käufer laut Grundbuchrecht erst dann Eigentümer, wenn er gemäss Art. 972 Abs. 1 Zivilgesetzbuch (ZGB) in das Grundbuch eingetragen worden ist. Erst wenn sein Name auf dem Grundbuchauszug erscheint, ist er tatsächlich Eigentümer.
Inhalte des Grundbuchsauszugs
Der Grundbuchauszug enthält alle wichtigen Angaben zu einem bestimmten Grundstück. Insbesondere geht aus ihm hervor, wer Eigentümer des Grundstücks ist. Weiterhin bildet er ausserdem ab, welche Rechte, Pflichten und Lasten im Zusammenhang mit einem Grundstück bestehen. Insgesamt lassen sich dem Grundbuchauszug folgende Informationen entnehmen:
- Allgemeine Angaben zu Grösse und Kataster- sowie Versicherungswert des Grundstücks
- Namen des aktuellen sowie der vorherigen Eigentümer und eventueller Miteigentümer
- Anmerkungen zu weiteren aktuellen Rechtsverhältnissen rund um das Grundstück (z. B. bestehendem Miteigentum Dritter an einzelnen Gebäudeteilen)
- Informationen zu vorhandenen Vorkaufsrechten, Vormerkungen oder Pfändungen
- Informationen zu bestehenden Grundlasten oder Dienstbarkeiten (z. B. Wohnrechten, Nutzniessungsrechten oder Wegerechten)
- Informationen zu Grundpfandrechten wie einer Hypothek, mit der das Grundstück belastet ist
Wer kann das Grundbuch einsehen?
Viele Informationen, die das Grundbuch enthält, sind öffentlich. Das bedeutet, dass es jedermann erlaubt ist, einen Grundbuchauszug anzufordern, um sich etwa über die Eigentumsverhältnisse an einer bestimmten Liegenschaft zu informieren. Auch bestehenden Dienstbarkeiten oder Grundlasten gehen aus dem für jedermann einsehbaren Grundbuchauszug hervor. Allerdings gibt es auch einige Grundbuch-Angaben, die nicht öffentlich sind.
Hierzu zählen etwa Angaben zu bestehenden Grundpfandrechte. Solche Informationen sind in für jedermann einsehbaren Grundbuchauszügen nicht enthalten. Um einen vollständigen Grundbuchauszug und damit Einblick auch in sensible Informationen zu erhält, muss ein rechtlich schutzwürdiges Interesse an der Einsichtnahme in den vollständigen Grundbuchauszug dargelegt werden. Ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in den „ungekürzten“ Grundbuchauszug wird regelmässig dem Grundstückseigentümer, seinen Grundpfandgläubigern oder seinen Dienstbarkeitsberechtigten zugesprochen.
Wann ist es notwendig, Grundbuchauszüge zu bestellen?
Kaum jemand hat ein Interesse daran, grundlos einen Grundbuchauszug zu bestellen oder das Grundbuch vor Ort beim Grundbuchamt einzusehen. Vielmehr wird ein Grundbuchauszug üblicherweise nur dann bestellt, wenn es dafür einen konkreten Anlass gibt. Anlässe für die Auszugsbestellung können etwa ein Haus- oder Grundstückskauf oder -verkauf, eine Kreditaufnahme oder das Eintreiben von Schulden sein. Im Zusammenhang mit einem Haus- oder Grundstücksverkauf dient der Grundbuchauszug Ihnen als Verkäufer als Beleg Ihrer Eigentümereigenschaft. Mithilfe des Grundbuchauszugs können Sie belegen, tatsächlich Eigentümer zu sein. Ausserdem zeigt der Auszug, ob das Grundstück beispielsweise mit Rechten Dritter belastet ist.
Möchten Sie ein Grundstück oder eine Immobilie per Kredit finanzieren, verlangt die Banken regelmässig einen Grundbuchauszug. Sie möchte so die Möglichkeit erhalten, zu prüfen, ob das Grundstück bereits mit Rechten Dritter belastet ist und berücksichtigt das bei ihrer Kreditentscheidung. Schuldet Ihnen eine andere Person Geld, können Sie sich mithilfe eines Grundbuchauszugs darüber informieren, ob Ihr Schuldner Grundstückseigentümer ist. Diese Information kann für die Beitreibung von Schulden hilfreich sein.
Welches Grundbuchamt ist zuständig?
In der Schweiz gibt es kein zentrales Grundbuchamt, das Grundbuchauszüge für alle Grundstücke auf dem Staatsgebiet ausgeben kann. Vielmehr ist das Schweizer Staatsgebiet in verschiedene Grundbuchkreise eingeteilt. Ein Grundbuchamt ist dabei für alle Grundstücke zuständig, die sich in seinem Grundbuchkreis befinden. Um einen Grundbuchauszug zu bestellen, müssen Sie sich an das Grundbuchamt wenden, welches für den Grundbuchkreis verantwortlich ist, in dem das betreffende Grundstück liegt. Welches Grundbuchamt zuständig ist, können Sie mithilfe eines speziellen Online-Tools herausfinden. Hier müssen Sie lediglich eingeben, in welchem Ort sich das Grundstück, zu dem Sie einen Grundbuchauszug benötigen, befindet. Anschliessend wird Ihnen das zuständige Grundbuchamt angezeigt.
Benötigen Sie einen Grundbuchauszug, können Sie Ihre Grundbuchabfragen auch online vornehmen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite Ihres kantonal zuständigen Grundbuchamts.
Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Benötigen Sie einen Grundbuchauszug in Schriftform, fallen hierfür Grundbuchauszug-Kosten an. Allein mündliche Auskünfte oder die Einsichtnahme in das Grundbuch vor Ort sind meist kostenfrei. Mit welchen Kosten Sie dabei genau rechnen müssen, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Meist erhalten Sie einen einfachen Grundbuchauszug jedoch gegen eine Gebühr von CHF 20 bis 30. Benötigen Sie statt eines einfachen einen beglaubigten Grundbuchauszug, fällt in den meisten Fällen eine Gebühr in Höhe von CHF 40 bis 50 an. Schliesslich muss das Grundbuchamt die Richtigkeit des Auszugs in diesem Fall amtlich bescheinigen.
Einen beglaubigten Grundbuchauszug benötigen Sie nur dann, wenn Sie ausdrücklich zur Vorlage eines solchen Auszugs aufgefordert werden. Das ist regelmässig nur dann der Fall, wenn Sie den Grundbuchauszug einem Notar, einem Gericht oder einer Behörde vorlegen müssen.
Auszug des Grundbuchs: Mit Wartezeit rechnen
Nachdem Sie einen Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt bestellt haben, müssen Sie bis zum Erhalt des Auszugs eine Wartezeit einplanen. Selbst online bestellte Grundbuchauszüge können nämlich regelmässig nicht sofort übermittelt werden. Vielmehr wird Ihnen das angeforderte Dokument per A-Post übersandt. Sie müssen daher eine Wartezeit von zumindest einer Woche einplanen. Bei hoher Auslastung des Grundbuchamts kann sich die Wartezeit selbstverständlich verlängern.
So kann ein Anwalt helfen
Um einen Grundbuchauszug zu erhalten, müssen Sie nicht zwingend einen Anwalt für Grundbuchrecht hinzuziehen. Vielmehr können Sie den Auszug selbst beim örtlich zuständigen Grundbuchamt bestellen. Haben Sie Ihren Grundbuchauszug jedoch erhalten und stellen fest, dass dieser unrichtige Informationen enthält, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zurate zu ziehen. Besonders wichtig ist anwaltlicher Rat dann, wenn die Ihnen zustehenden Rechte an einem Grundstück durch den Grundbuchauszug nicht korrekt wiedergegeben werden. In diesem Fall sollten Sie sich mithilfe eines Anwalts zeitnah um die Korrektur des Grundbuchs bemühen. Ferner hilft Ihnen ein Anwalt auch dann weiter, wenn Ihnen die Einsichtnahme in das Grundbuch durch das Grundbuchamt unberechtigterweise verweht worden sein sollte.
FAQ: Grundbuchauszug
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